Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsabschluss

Lieferverträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Allen Lieferverträgen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten. Abweichende Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Anderslautende Bedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Preisstellung

Die Preise gelten EXW, ausschließlich Verpackung. Bei allgemeiner Veränderung der Gestehungskosten bis zum Liefertag bleiben Preisänderungen vorbehalten. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

3. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, sofern nicht eine vorzeitige Zahlung vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % (Verbraucher) bzw. 9 % (Nichtverbraucher, lt. § 288 BGB) über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Abnahmeverzug oder Nichtabnahme ist der Besteller zur Zahlung der bis dahin angefallenen Kosten nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet.

4. Lieferzeit

Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Der Besteller ist nur berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir binnen der zu setzenden angemessenen Nachfrist aus von uns zu vertretenden Gründen nicht liefern können oder die Lieferung unmöglich ist. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von unserer Leistungspflicht. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers entsteht hieraus nicht; Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind ausgeschlossen.

5. Versand

Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherung wird von uns nicht gedeckt.

6. Beanstandungen und Mängelrügen

Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware, bei verborgenen Mängeln innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung des Mangels bei Verlust der Ansprüche geltend gemacht werden. Nach Ablauf von sechs Monaten, vom Tag des Abgangs der Ware an, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl durch Instandsetzung des beanstandeten Einzelteils bzw. Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Daneben sind sämtliche Schadensersatzansprüche, insbesondere die Geltendmachung von Folgeschäden, ausgeschlossen. Erweist sich eine mangelfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung als unmöglich, so hat der Besteller lediglich das Recht, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten.

7. Eigentumsvorbehalt

Der Lieferant behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung vor; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für seine Saldoforderung. Werden die Waren vom Besteller mit anderen Gegenständen einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferanten anteilig Miteigentum zu übertragen, soweit die Hauptsache ihm gehört. Veräußert der Besteller die gelieferte Ware bestimmungsgemäß weiter, tritt er hiermit schon jetzt die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Lieferanten bis zur völligen Tilgung aller dessen Forderungen ab. Aus begründetem Anlass ist der Besteller auf Verlangen des Lieferanten verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben und dem Lieferanten die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Der Lieferant wird die von ihm gehaltenen Sicherungen insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 20 % übersteigt.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in allen Fällen München. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der BRD.

Schleicher Fahrzeugteile GmbH & Co. KG

Penzberg, 30.04.2019